2007-08-31 Beschwerde nach UrhWG - GEMA - Auskunftspflicht
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Sehr geehrte Frau [...], ich reiche hiermit eine Beschwerde bezueglich der Auskunftspflicht der GEMA ein. 1 Rechtsgrundlage 2 Tatbestand 3 Beschwerde == Rechtsgrundlage == Urheberrechtswahrnehmungsgesetz § 10 Auskunftspflicht Die Verwertungsgesellschaft ist verpflichtet, jedermann auf schriftliches Verlangen Auskunft darüber zu geben, ob sie Nutzungsrechte an einem bestimmten Werk oder bestimmte Einwilligungsrechte oder Vergütungsansprüche für einen Urheber oder Inhaber eines verwandten Schutzrechts wahrnimmt. == Tatbestand == 2007-07-28 sandte ich der GEMA eine Liste mit IPI Nummern, die Urheberrechtsinhaber eindeutig identifizieren mit der Bitte mir mitzuteilen fuer welche, der zu diesen Urhebern gehoerende Werke ein eine urheberrechtliche Vertretung durch die GEMA besteht. 2007-07-30 schrieb die GEMA: "Ich kann Ihnen mitteilen welche IPI Nummern zu welchen Urhebern gehören und welcher Verwertungsgesellschaft der Urheber angehört. Gleichzeitig ob mit diesen Gesellschaften Gegenseitigkeitverträge bestehen. Sollte es sich um urheberrechtlich freie Urheber handeln teile ich Ihnen das Sterbejahr mit." Bis zu meiner naechsten Nachfrage erhielt ich keine Auskunft. 2007-08-28 ein Monat spaeter fragte ich: "Gibt es feste Fristen in denen die GEMA Urheberrechtsanfragen beantwortet?" 2007-08-29 GEMA: "Feste Fristen für die Beantwortung von Anfragen kann es nicht geben. Es gibt Anfragen mit nur 1 - 2 Titeln, davon kann ich natürlich in kurzer Zeit sehr viele beantworten. Wenn ich aber 3 Anfragen bekomme mit jeweil 80 -100 Titeln, dann kann die Beantwortung sehr lange dauern. Dann kommt noch hinzu, daß oftmals nur Titel und Interpreten genannt sind. Auch hier ist die Recherche sehr langwierig." == Beschwerde == Gibt es keine Fristen wird § 10 UrhWG ein stumpfes Schwert, die GEMA koennte ewig lang Anfragen hinauszoegern. Dadurch wird das Handeln von Veranstaltern erheblich eingeschraenkt und sie gehen mitunter ein erhebliches finanzielles Risiko ein, sollten sie Veranstaltungen durchfuehren von denen sie ausgehen, sie seien GEMA-frei und die GEMA stellt im Nachhinein, berechtigt oder unberechtigt eine GEMA-Pflicht fuer einzelne Werke fest. Selbst wenn keine GEMA-Pflicht vorliegt, kann es zu langen, kostenintensieven Streitigkeiten kommen. Es sollte in der heutigen Zeit der fortgeschrittenen elektronischen Datenverarbeitung unerheblich sein, wieviele Namen bei einer personengebundenen Anfrage auf einer Liste stehen. Werden zur Vereinfachung die, die Urheberrechtsinhaber eindeutig identifizierenden IPI Nummern an die GEMA gesandt, um Unklarheiten durch Namensdopplungen oder verschiedene Schreibungen vorzubeugen, kann eine Antwort durch eine simple Datenbankabfrage generiert werden. Die Auskunft koennte letztlich via Webseite, vom Auskunftssuchenden direkt abgeholt werden. Es ist weiterhin in der heutigen Zeit unangemessen, dass die Information, ob zu einem Urheber eine Vertretungsberechtigung existiert oder nicht, nicht auf der Webseite der GEMA angezeigt wird. Ebenso unangemessen ist die Unmoeglichkeit, sich alle bei der GEMA erfassten Werke eines Urhebers anzeigen zu lassen. Selbst in der konkreten Auflistung eines Werkes, z.B.: LA CUMPARSITA Dauer: ISWC: GEMA-Werk.-Nr: 7236041-001 Beteiligter CAE/IPI Rolle GARDEL, CARLOS 011.37.92.14 Komponist bei dem der einzige Autor schon mehr als 70 Jahre tot ist, wird die Information ueber die GEMA-Freiheit dem potentiellen Nutzer nicht angezeigt. Durch eine Selbstauskunft via Webseite koennte die GEMA den Service fuer die Nutzer sehr leicht erhoehen und den eigenen Arbeitsaufwand reduzieren. Die Auskuenft die ihrer Auskunftspflicht Die restriktive Auskunft via Webseite, sowie die Verneinung einer Frist zur Beantwortung von Auskunftsersuchen stellen vermutbar einer Verletzung der Auskunftspflicht dar. Durch den erheblichen Mehraufwand der durch die restriktive Auskunftspolitik via Webseite erfolgt entsteht den Nutzern und der VG ein Mehraufwand, und es koennte somit ebenfalls eine Verletzung von § 6 Abs. 1 S. 1 UrhWG ("angemessene Bedingungen") vorliegen. Mit freundlichen Gruessen Tobias Conradi -- Tobias Conradi Rheinsberger Str. 18 10115 Berlin Germany http://tobiasconradi.com/tobias_conradi