Deutsches Patent- und Markenamt
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Stellungnahme 2007-01-15
GEMA – Missverhältnisklausel Die Aufsichtsbehörde hat die GEMA angewiesen, die Missverhältnisklausel in die Tarife, in denen diese Klausel anwendbar ist, zu inkorporieren und sie von einer „Kann“- in eine „Muss“-Vorschrift abzuändern.