Deutsches Patent- und Markenamt: Difference between revisions

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  Deutsches Patent- und Markenamt
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  Zweibrückenstr. 12
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  80331 München
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  Telefon: 089 / 2195 - 0
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  Das DPMA ist eine obere Bundesbehörde, die durch ihren Präsidenten vertreten wird.
  Das DPMA ist eine obere Bundesbehörde, die durch ihren Präsidenten vertreten wird.
Schiedsstelle nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten +49.(0)89.21 95-26 73


==Stellungnahme 2007-01-15==
==Stellungnahme 2007-01-15==

Revision as of 2007-08-30T13:31:31

http://www.dpma.de

Deutsches Patent- und Markenamt
Zweibrückenstr. 12
80331 München

Telefon: 089 / 2195 - 0
Telefax: 089 / 2195 - 22 21
Internet: http://www.dpma.de, https://dpinfo.dpma.de
E-Mail: post@dpma.de

Das DPMA ist eine obere Bundesbehörde, die durch ihren Präsidenten vertreten wird.

Schiedsstelle nach dem Gesetz über die Wahrnehmung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten +49.(0)89.21 95-26 73

Stellungnahme 2007-01-15

http://www.bundestag.de/parlament/gremien/kommissionen/enqkultur/oeffentlanh/5_Verwertungsgesellschaften/stellungnahmen/3_Stellungnahme_Aufsicht/K-Drs__16-244.pdf

  • GEMA – Missverhältnisklausel

Die Aufsichtsbehörde hat die GEMA angewiesen, die Missverhältnisklausel in die Tarife, in denen diese Klausel anwendbar ist, zu inkorporieren und sie von einer „Kann“- in eine „Muss“-Vorschrift abzuändern.

  • 9.2 Sind aus Ihrer Sicht Änderungen an den Verteilungsplänen wegen der Regelung in § 63 a UrhG geboten?

a) GEMA Eine Weisung der Aufsichtsbehörde an die GEMA, wegen § 63 a UrhG ihre Verteilungspläne zu ändern, war bisher nicht angezeigt.

  • 10.2 In wie vielen Fällen wurde den Beschwerden abgeholfen und in welchen?

GEMA – Beschwerde eines Nutzers Die Aufsichtsbehörde weist die GEMA auf Einzelheiten zum Inhalt und Umfang der Auskunftspflicht nach § 10 UrhWahrnG hin. Der Vorgang ist noch nicht abgeschlossen.