Deutsches Patent- und Markenamt: Difference between revisions

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diese Klausel anwendbar ist, zu inkorporieren und sie von einer „Kann“- in eine „Muss“-Vorschrift abzuändern.
diese Klausel anwendbar ist, zu inkorporieren und sie von einer „Kann“- in eine „Muss“-Vorschrift abzuändern.


*9.2 Sind aus Ihrer Sicht Änderungen an den Verteilungsplänen wegen der Regelung in § 63 a
*9.2 Sind aus Ihrer Sicht Änderungen an den Verteilungsplänen wegen der Regelung in § 63 a UrhG geboten?
UrhG geboten?
 
a) GEMA
a) GEMA
Eine Weisung der Aufsichtsbehörde an die GEMA, wegen § 63 a UrhG ihre Verteilungspläne zu ändern, war bisher nicht angezeigt.
Eine Weisung der Aufsichtsbehörde an die GEMA, wegen § 63 a UrhG ihre Verteilungspläne zu ändern, war bisher nicht angezeigt.

Revision as of 2007-08-30T12:04:23


Stellungnahme 2007-01-15

http://www.bundestag.de/parlament/gremien/kommissionen/enqkultur/oeffentlanh/5_Verwertungsgesellschaften/stellungnahmen/3_Stellungnahme_Aufsicht/K-Drs__16-244.pdf

  • GEMA – Missverhältnisklausel

Die Aufsichtsbehörde hat die GEMA angewiesen, die Missverhältnisklausel in die Tarife, in denen diese Klausel anwendbar ist, zu inkorporieren und sie von einer „Kann“- in eine „Muss“-Vorschrift abzuändern.

  • 9.2 Sind aus Ihrer Sicht Änderungen an den Verteilungsplänen wegen der Regelung in § 63 a UrhG geboten?

a) GEMA Eine Weisung der Aufsichtsbehörde an die GEMA, wegen § 63 a UrhG ihre Verteilungspläne zu ändern, war bisher nicht angezeigt.