GEMA - Vertraege mit auslaendischen Gesellschaften: Difference between revisions

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* https://www.gema.de/presse/publikationen/jahrbuch.html
* https://www.gema.de/presse/publikationen/jahrbuch.html
sind Angaben zu Verträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften und Inkassoorganisationen zu finden.
sind Angaben zu Verträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften und Inkassoorganisationen zu finden.
 
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Mit Stand 2011-08-01 finden sich für Argentinien ([[SADAIC]]) und Uruguay ([[AGADU]]) folgende Angaben [https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Presse/Publikationen/Jahrbuch/Jahrbuch_aktuell/Vertraege_mit_auslaendischen_Verwertungsgesellschaften_und_Inkassoorganisationen.pdf]:
Mit Stand 2011-08-01 finden sich für Argentinien ([[SADAIC]]) und Uruguay ([[AGADU]]) folgende Angaben [https://www.gema.de/fileadmin/user_upload/Presse/Publikationen/Jahrbuch/Jahrbuch_aktuell/Vertraege_mit_auslaendischen_Verwertungsgesellschaften_und_Inkassoorganisationen.pdf]:


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Fussnote * "Gemäß § 3 Ziffer 2 Satz 3 Berechtigungsvertrag kann der Berechtigte für die genannten Länder bzw. Nutzungsarten jederzeit auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich die Rückübertragung seiner der GEMA eingeräumten Rechte verlangen."
Fussnote * "Gemäß § 3 Ziffer 2 Satz 3 Berechtigungsvertrag kann der Berechtigte für die genannten Länder bzw. Nutzungsarten jederzeit auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich die Rückübertragung seiner der GEMA eingeräumten Rechte verlangen."
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2012-09-12 Mitteilung der GEMA: "diese Verträge können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Einen Mustervertrag finden Sie unter dem angegebenen Jahrbuch-Link auf den Seiten 246ff."

Revision as of 2012-09-12T12:24:11

In den Jahrbüchern der GEMA

sind Angaben zu Verträgen mit ausländischen Verwertungsgesellschaften und Inkassoorganisationen zu finden.


Mit Stand 2011-08-01 finden sich für Argentinien (SADAIC) und Uruguay (AGADU) folgende Angaben [1]:

  • I Aufführungs- und Senderechte
    • a) Gegenseitigkeitsverträge: ... AGADU, Montevideo (Uruguay)... SADAIC, Buenos Aires (Argentinien)
    • b) Einseitige Verträge (Rechtsübertragungen auf die GEMA):
    • c) Mandat an die GEMA:
  • II Mechanische Vervielfältigungsrechte
    • a) Gegenseitigkeitsverträge: ... AGADU, Montevideo (Uruguay)... SADAIC, Buenos Aires (Argentinien)
    • b) Einseitige Verträge (Rechtsübertragungen auf die GEMA):
    • c) Mandat an die GEMA:
  • III Beschränkungen der internationalen Rechtewahrnehmung*
    • a) Länder, für die die Wahrnehmung der Rechte am GEMA-Repertoire insgesamt nicht durch Mandats- oder Gegenseitigkeitsverträge geregelt ist (soweit bekannt):
    • b) Länder, für die die Wahrnehmung der Rechte am GEMA-Repertoire im Hinblick auf einzelne Nutzungsarten nicht durch Mandats- oder Gegenseitigkeitsverträge geregelt ist (soweit bekannt):
      • Argentinien, ... Uruguay, ... : Rechte zur Nutzung von Musik zu Werbezwecken.

Fussnote * "Gemäß § 3 Ziffer 2 Satz 3 Berechtigungsvertrag kann der Berechtigte für die genannten Länder bzw. Nutzungsarten jederzeit auch ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist schriftlich die Rückübertragung seiner der GEMA eingeräumten Rechte verlangen."


2012-09-12 Mitteilung der GEMA: "diese Verträge können wir Ihnen leider nicht zur Verfügung stellen. Einen Mustervertrag finden Sie unter dem angegebenen Jahrbuch-Link auf den Seiten 246ff."